Wichtig für uns ist wie sie ihr Carport gestaltet haben möchten.
Ihre individuellen Wünsche sind uns sehr wichtig.
Um ihre Fantasie anzuregen schauen sie doch einfach mal
in unsere Carport Galerie und finden sie ihr Carport.
Brauchen Sie eine Genehmigung für Ihr Carport ?
Sie brauchen im Sinne des § 55 der hessischen Bauordnung keine Gehmigung
für Ihr Carport. Folgende Bedingungen müßen erfüllt sein und bei der Gemeinde
eingereicht werden
1) Lageplan - einzeichnen des Bauvorhabens
2) Wandfläche zum Nachbar kleiner 25 m²
3) mittlere Höhe an Grenze < 3 m
4) Grundfläche < 50 m²
5) Zufahrt bis 200 m² mit Carport
6) Erklärungsblatt
Einzureichen :
Lageplan und Formblatt Anlage 2
Grundflächenberechnung
Seitliche Wandflächenberechnung mit Höhe < 3 m
Ansichten / Grundriss mit Entwässerungsplan